Jeder hat das Recht auf freien Zugang zum Internet über allgemein zugängliche Netze. Der Zugang zum Internet kann nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden. Allgemeine staatliche Internetzugangsblockaden sind unzulässig.
Art. 8
Bayerisches DigitalgesetzFreier Zugang zum Internet
Digitale Rechte und Gewährleistungen
Stand 2022-07-22