Es besteht ein Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Landesamt). Es ist dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat unmittelbar nachgeordnet. Das Landesamt ist zuständige Behörde im Sinne des Art. 8 der Richtlinie (EU) 2022/2555.
Art. 41
Bayerisches DigitalgesetzLandesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Allgemeine Vorschriften
Stand 2022-07-22