(1)Dieses Gesetz tritt am 1. August 2022 in Kraft.(2)Art. 57a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 58 Einschränkung von Grundrechten