Jurafuchs

Art. 9

Bayerisches Digitalgesetz
Digitale Handlungsfähigkeit
Digitale Rechte und Gewährleistungen
Stand 2022-07-22
Der Freistaat Bayern stellt digitale Dienste bereit, die insbesondere die Möglichkeiten zur digitalen Ausübung der Rechts- und Geschäftsfähigkeit, der Beteiligten- und Handlungsfähigkeit im Verwaltungsverfahren, der elterlichen Sorge, der Vormundschaft, der Betreuung, der Bevollmächtigung, der Pflegschaft und der Rechtsnachfolge im Erbfall im Rahmen der Kommunikation mit den Behörden verbessern.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →