Die staatlichen Behörden sollen ihre Register digital führen. Landratsämter und sonstige Behörden können ihre Register digital führen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 34 Einsicht in die digitale AkteArt. 36 Behördliche Zusammenarbeit →