Jurafuchs

§ 92

HeilBerG
Inhalt des Urteils
Stand 2024-01-30
(1)
Hält das Gericht eine Verletzung der Berufspflichten für erwiesen, so erkennt es im Urteil auf eine oder mehrere der in § 60 aufgeführten Maßnahmen.
(2)
Anderenfalls stellt es im Urteil fest,
a)
dass eine Verletzung der Berufspflichten nicht vorliegt oder
b)
dass eine Verletzung der Berufspflichten nicht erwiesen ist.

Meine Notizen

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