Die Integrationsbehörden können im Rahmen der kommunalen Integrationsarbeit freie Träger beauftragen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 14 Kommunale Integrationsberatung§ 16 Beteiligung in Gremien →