Drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes überprüft die Staatsregierung in einer Evaluation die Anwendung dieses Gesetzes und seine Auswirkungen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 27 Übergangsvorschrift