(1)aufgehoben(2)aufgehoben(3)aufgehoben(4)aufgehoben(5)Die erstmalige Wahl einer Geschäftsführung mit beschränkter Amtszeit nach § 33 Absatz 1 Satz 2 hat bis zum 31. Dezember 2027 zu erfolgen. 51Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 45 Schutz der Geheimhaltung§ 47 In-Kraft-Treten →