Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Die Probezeit beträgt drei Monate.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 16 Ausbildungsvergütung§ 18 Ende des Ausbildungsverhältnisses →