Jurafuchs

§ 7

BlnKPHG
Ausbildungsziel
Stand 2016-02-04
Die Ausbildung für Gesundheits- und Krankenpflegehelferinnen und Gesundheits- und Krankenpflegehelfer soll die fachlichen, personalen und sozialen Kompetenzen vermitteln, die für die Pflege und Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen unter Anleitung und Verantwortung von Pflegefachkräften erforderlich sind (Ausbildungsziel).

Meine Notizen

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