Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Berlin vom 7. Februar 2014 (GVBl. S. 39) findet mit Ausnahme der §§ 17 und 19 keine Anwendung.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 25 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes§ 27 Weitergeltung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnungen →