Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist zu versagen, wennMeine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 17 Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung§ 19 Aufsichtsarbeiten →