Die Ausbildung in den Pflichtstationen beginnt jeweils mit einem Einführungslehrgang, der in der Anwaltsstation mindestens eine Woche, in den übrigen Stationen drei Wochen dauert. In den Einführungslehrgängen wird die praktisch-juristische Arbeitsweise im jeweiligen Ausbildungsbereich dargestellt, eingeübt und wissenschaftlich aufgearbeitet.
§ 44
JAPGEinführungslehrgänge
Vorbereitungsdienst
Stand 2025-09-23