Jurafuchs

§ 37

JAPG
Universitäre Prüfungsordnung
Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und Prüfungsordnung
Stand 2025-09-23
Die Universität Bremen erlässt eine Prüfungsordnung, die abweichend von § 62 Absatz 1 Satz 1 des Bremischen Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), das zuletzt durch das Gesetz vom 29. März 2022 (Brem.GBl. S. 159) geändert worden ist, von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft im Einvernehmen mit der Senatorin oder dem Senator für Justiz und Verfassung zu genehmigen ist. Die Prüfungsordnung regelt das Nähere über:

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →