ein Amtsgericht oder ein Landgericht;
eine Verwaltungsbehörde, sofern bei dieser eine fachkundige Leitung der Ausbildung gewährleistet ist, oder ein Verwaltungsgericht;
eine Staatsanwaltschaft, ein Amtsgericht oder ein Landgericht;
eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, für die Dauer von drei Monaten eine Notarin oder ein Notar oder eine sonstige Stelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung in Rechtsgestaltung oder Rechtsberatung sichergestellt ist;
ein Familiengericht, ein Familiensenat eines Oberlandesgerichts;
ein Landgericht, ein Oberlandesgericht;
eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, eine Notarin oder ein Notar oder eine sonstige Stelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung in Rechtsgestaltung und Rechtsberatung sichergestellt ist;
ein Landgericht, ein Oberlandesgericht, eine Wirtschaftsprüferin oder ein Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsberaterin oder ein Wirtschaftsberater, ein Wirtschaftsunternehmen, eine Notarin oder ein Notar;
eine der in Nummer 2 genannten Stellen, ein Oberverwaltungsgericht, ein gesetzgebendes Organ des Bundes oder eines Landes;
ein Arbeitsgericht, ein Landesarbeitsgericht, eine Gewerkschaft, ein Arbeitgeberverband, eine Körperschaft wirtschaftlicher, sozialer oder beruflicher Selbstverwaltung, ein Wirtschaftsunternehmen;
ein Sozialgericht, ein Landessozialgericht, eine Körperschaft der sozialen oder beruflicher Selbstverwaltung, ein Leistungsträger in der Sozialversicherung;
ein Finanzamt, eine Oberfinanzdirektion, ein Finanzgericht, eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater;
die Europäische Union, der Europarat und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die internationalen Handelskammern, die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen und ein Wirtschaftsunternehmen, die Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Union in Brüssel;
ein Zivilgericht, ein Wirtschaftsunternehmen mit internationalen Beziehungen, die internationalen Handelskammern, eine Notarin oder ein Notar;
ein Amtsgericht (Jugendschöffengericht, Jugendrichter oder Abteilung für Bußgeldsachen), Landgericht (Jugendkammer, Strafvollstreckungskammer oder Kammer für Bußgeldsachen), eine Staatsanwaltschaft.
In den Schwerpunktbereichen ist Ausbildungsstelle auch jeweils eine sonstige inländische, ausländische, überstaatliche oder zwischenstaatliche Stelle oder eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, bei der oder bei dem eine sachgerechte Ausbildung in den Schwerpunktbereichen gewährleistet ist. Die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts kann weitere Ausbildungsstellen zulassen.