- aus dem Arbeitsgerichtsgesetz die Vorschriften über das Urteilsverfahren in Grundzügen,
- ohne Beschränkung auf Kenntnisse in Grundzügen: aus dem Zivilprozessrecht die Vorschriften über die gerichtsverfassungsrechtlichen Grundlagen sowie die Bücher 1 bis 8 der Zivilprozessordnung,
- den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs ohne die in § 11 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a genannten Einschränkungen,
- ohne Beschränkung auf Kenntnisse in Grundzügen: aus dem Strafverfahrensrecht die Vorschriften über die gerichtsverfassungsrechtlichen Grundlagen sowie aus der Strafprozessordnung das 1. Buch (Allgemeine Vorschriften), das 2. Buch (Verfahren im ersten Rechtszug), das 3. Buch (Rechtsmittel), das 5. Buch (Beteiligung des Verletzten am Verfahren) sowie das 6. Buch (Besondere Arten des Verfahrens),
- aus dem Verwaltungsverfahrensrecht die Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren (§ 72 ff. VwVfG),
- ohne Beschränkung auf Kenntnisse in Grundzügen: die Vorschriften des Baugesetzbuchs zur Zulässigkeit von Vorhaben und der Erste Abschnitt der Baunutzungsverordnung,
- das Straßen- und Wegerecht,
- das Gewerberecht (einschließlich Gaststättenrecht),
- ohne Beschränkung auf Kenntnisse in Grundzügen: das Verwaltungsprozessrecht.