Im Verwaltungshaushalt können in angemessener Höhe
1.
Verfügungsmittel,
2.
Mittel als Deckungsreserve
veranschlagt werden. Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden; die Mittel sind nicht übertragbar.
veranschlagt werden. Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden; die Mittel sind nicht übertragbar.