Jurafuchs

§ 78

Kommunalhaushaltsverordnung – Kameralistik
Kassenmäßiger Abschluß
Jahresrechnung
Stand 1976-12-03
Der kassenmäßige Abschluß enthält
1.
die Soll-Einnahmen und die Soll-Ausgaben,
2.
die Ist-Einnahmen und die Ist-Ausgaben bis zum Abschlußtag,
3.
die Kasseneinnahme- und die Kassenausgabereste insgesamt und je gesondert für den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt sowie für die Vorschüsse und Verwahrgelder. Als buchmäßiger Kassenbestand ist der Unterschied zwischen der Summe der Ist-Einnahmen und der Summe der Ist-Ausgaben auszuweisen.

Meine Notizen

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