Die Einzahlungen und Auszahlungen sind in zeitlicher Reihenfolge im Zeitbuch und in sachlicher Ordnung im Sachbuch zu buchen.
§ 64
Kommunalhaushaltsverordnung – KameralistikZeitliche und sachliche Buchung
Bücher für Einzahlungen und Auszahlungen
Stand 1976-12-03