Allgemeine Regelungen (Dienstanweisungen) nach dieser Verordnung bedürfen der Schriftform.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 85 Sonderregelung für kommunale Unternehmen§ 87 Begriffsbestimmungen →