Jurafuchs

§ 68

Kommunalhaushaltsverordnung – Kameralistik
Buchungen im Sachbuch
Bücher für Einzahlungen und Auszahlungen
Stand 1976-12-03
Die Einzahlungen und Auszahlungen sind auf Grund der Kassenanordnung oder der sachlichen und rechnerischen Feststellung nach § 41 Abs. 1 zum Soll zu stellen. Bei Auszahlungen kann die Sollstellung bis zur Zeitbuchung aufgeschoben werden. Die Ist-Buchung im Sachbuch soll mit der Zeitbuchung vorgenommen werden.

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