(1)Im Lande Bremen bestehen die folgenden ordentlichen Gerichte:(2)Das Oberlandesgericht führt die Bezeichnung "Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen".Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern§ 2 →