Jurafuchs

§ 18

AGGVG
Staatsanwaltschaft
Stand 2025-03-27
Der Leitende Oberstaatsanwalt kann in geeigneten Fällen Gerichtsreferendaren die Vertretung des Staatsanwalts oder des Amtsanwalts in der Hauptverhandlung vor dem Richter beim Amtsgericht übertragen, soweit dieser allein entscheidet.

Meine Notizen

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