Jurafuchs

§ 23

AGGVG
Justizverwaltung
Stand 2025-03-27
Die Präsidenten der Gerichte, der aufsichtführende Richter des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal sowie die Leiter der Staatsanwaltschaften, des Strafvollzugsamts und der Justizvollzugsanstalten haben die ihnen durch den Senator für Justiz und Verfassung zugewiesenen Geschäfte der Justizverwaltung zu erledigen und auf Verlangen Gutachten über Angelegenheiten der Gesetzgebung oder der Justizverwaltung zu erstatten. Sie können die ihrer Dienstaufsicht unterstellten Richter und sonstige Bediensteten zur Erledigung dieser Geschäfte heranziehen.

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