(1)Es bestehen(2)Durch die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht werden zugleich die staatsanwaltschaftlichen Geschäfte bei den Amtsgerichten erledigt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 15§ 17 →