Jurafuchs

§ 10

AGGVG
Landgericht
Stand 2025-03-27
Die ehrenamtlichen Richter der Kammern für Handelssachen werden aufgrund gutachtlicher Vorschläge der Handelskammer Bremen und der Industrie- und Handelskammer Bremerhaven vom Senator für Justiz und Verfassung ernannt.

Meine Notizen

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