Jurafuchs

§ 3

AGGVG
Amtsgerichte
Stand 2025-03-27
(1)
Der Bezirk des Amtsgerichts Bremen umfaßt das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen mit Ausnahme der den Amtsgerichten Bremerhaven und Bremen-Blumenthal zugeteilten Stadtbezirke und Ortsteile.
(2)
Der Bezirk des Amtsgerichts Bremerhaven umfaßt das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven und den zur Stadtgemeinde Bremen gehörenden Ortsteil stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven.
(3)
Der Bezirk des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal umfaßt das Gebiet des stadtbremischen Stadtbezirks Nord.
(4)
Die den Amtsgerichten Bremerhaven und Bremen-Blumenthal zugewiesenen Stadtbezirke und Ortsteile gehören dem Bezirk dieser Gerichte in ihrem jeweiligen Gebietsumfang an.

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