Bei den Amtsgerichten können durch Anordnung des Senators für Justiz und Verfassung Zweigstellen der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht eingerichtet werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 16§ 18 →