Wer Beamter ist, richtet sich nach dem Beamtengesetz . Als Beamte im Sinne dieses Gesetzes gelten auch Personen, die sich in der Ausbildung zum Beamten- oder Richterberuf befinden sowie Richterinnen und Richter, die außerhalb eines Gerichts tätig sind.
§ 4
Bremisches PersonalvertretungsgesetzBeamte
Stand 2025-01-07