Die Wahl der Beiräte findet am Tage der Wahl zur Bürgerschaft statt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 49 Wahlrecht, Wählbarkeit und Verlust der Mitgliedschaft§ 51 Beteiligungsanzeige, Wahlvorschläge →