Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode der Bürgerschaft gelten die Vorschriften dieses Gesetzes mit folgenden Maßgaben:Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 58a Naturkatastrophen oder ähnliche Ereignisse höherer Gewalt§ 60 Auswirkungen einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode der Bürgerschaft auf die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung →