Jurafuchs

Art. 1

Verf ST
Land Sachsen-Anhalt
1. Hauptteil Grundlagen der Staatsgewalt
Stand 1992-07-16
(1)
Das Land Sachsen-Anhalt ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland und Teil der europäischen Völkergemeinschaft.
(2)
Die Landesfarben sind gelb und schwarz. Das Nähere über Wappen, Flaggen und Siegel regelt ein Gesetz.
(3)
Die Landeshauptstadt ist Magdeburg.

Meine Notizen

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