(1)Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.(2)Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 13 VereinigungsfreiheitArt. 15 Freizügigkeit →