Jurafuchs

Art. 7

Verf ST
Gleichheit vor dem Gesetz
Grundrechte
Stand 1992-07-16
(1)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2)
Frauen und Männer sind gleichberechtigt.
(3)
Niemand darf aus Gründen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Abstammung oder wegen seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder aus rassistischen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Meine Notizen

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