Die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jedes Einzelnen.
Art. 37a
Verf STNichtverbreitung nationalsozialistischen, rassistischen und antisemitischen Gedankenguts
Staatsziele
Stand 1992-07-16