Jurafuchs

§ 8

SächsVermKatG
Daten des amtlichen Vermessungswesens
Daten
Stand 2024-07-30
(1)
1Daten des amtlichen Vermessungswesens sind die amtlichen Geobasisdaten, der Nachweis der Grenzen des Freistaates Sachsen, die Daten der Liegenschaftskatasterakten, die Daten des Satellitenpositionierungsdienstes und die topographischen Karten mit Sonderthematik. 2Die Rechte an den Daten des amtlichen Vermessungswesens liegen beim Freistaat Sachsen.(1) Daten des amtlichen Vermessungswesens sind die amtlichen Geobasisdaten, der Nachweis der Grenzen des Freistaates Sachsen, die Daten der Liegenschaftskatasterakten, die Daten des Satellitenpositionierungsdienstes und die topographischen Karten mit Sonderthematik. Die Rechte an den Daten des amtlichen Vermessungswesens liegen beim Freistaat Sachsen.
(2)
Amtliche Geobasisdaten sind
1.
aus der Landesvermessung die Daten der Digitalen Landschafts- und Geländemodelle, der Digitalen Orthophotos, des Landeskartenwerks sowie des geodätischen Raumbezugs und
2.
die Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters.

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