Jurafuchs

§ 107

VwGO
Urteile und andere Entscheidungen
Stand 2026-05-06
Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.
Kostenlose Lern-App

Diese Norm interaktiv erleben

1 interaktive Fall zu § 107 VwGO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.