Jurafuchs

§ 98

VwGO
Verfahren im ersten Rechtszug
Stand 2026-05-06
Soweit dieses Gesetz nicht abweichende Vorschriften enthält, sind auf die Beweisaufnahme §§ 358 bis 444 und 450 bis 494 der Zivilprozeßordnung entsprechend anzuwenden.