Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel 1.der Revision gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts nach § 132,2.der Revision gegen Urteile des Verwaltungsgerichts nach §§ 134 und 135,3.der Beschwerde nach § 99 Abs. 2 und § 133 Abs. 1 dieses Gesetzes sowie nach § 17a Abs. 4 Satz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/vwgo/__49.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).