Jurafuchs

§ 97

VwGO
Verfahren im ersten Rechtszug
Stand 2026-05-06
Die Beteiligten werden von allen Beweisterminen benachrichtigt und können der Beweisaufnahme beiwohnen. Sie können an Zeugen und Sachverständige sachdienliche Fragen richten. Wird eine Frage beanstandet, so entscheidet das Gericht.