§§ 169, 171a bis 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Öffentlichkeit, Sitzungspolizei, Gerichtssprache, Beratung und Abstimmung finden entsprechende Anwendung.
Kostenlose Lern-App
Diese Norm interaktiv erleben
1 interaktive Fall zu § 55 VwGO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.