Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel 1.der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts und2.der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts.3.(weggefallen)
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Quelle: gesetze-im-internet.de/vwgo/__46.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).