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Jurafuchs

§ 46

VWGO
Stand 2026-04-02
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel 1.der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts und2.der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts.3.(weggefallen)

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