Jurafuchs

§ 71

VwGO
Anhörung
Besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen
Stand 2026-05-06
Ist die Aufhebung oder Änderung eines Verwaltungsakts im Widerspruchsverfahren erstmalig mit einer Beschwer verbunden, soll der Betroffene vor Erlaß des Abhilfebescheids oder des Widerspruchsbescheids gehört werden.