Jurafuchs

§ 164

VwGO
Kosten
Stand 2026-05-06
Der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszugs setzt auf Antrag den Betrag der zu erstattenden Kosten fest.
Kostenlose Lern-App

Diese Norm interaktiv erleben

1 interaktive Fall zu § 164 VwGO – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.