1Die Höhe des Familienzuschlags richtet sich nach der Besoldungsgruppe und der Stufe, die den Familienverhältnissen der besoldungsberechtigten Person entspricht. 2Die Beträge sind in der Anlage 6 ausgewiesen. Die Höhe des Familienzuschlags richtet sich nach der Besoldungsgruppe und der Stufe, die den Familienverhältnissen der besoldungsberechtigten Person entspricht. Die Beträge sind in der Anlage 6 ausgewiesen.
§ 39
SächsBesGGrundlage des Familienzuschlags
Familienzuschlag
Stand 2026-04-01