Jurafuchs

§ 39

SächsBesG
Grundlage des Familienzuschlags
Familienzuschlag
Stand 2026-04-01
1Die Höhe des Familienzuschlags richtet sich nach der Besoldungsgruppe und der Stufe, die den Familienverhältnissen der besoldungsberechtigten Person entspricht. 2Die Beträge sind in der Anlage 6 ausgewiesen. Die Höhe des Familienzuschlags richtet sich nach der Besoldungsgruppe und der Stufe, die den Familienverhältnissen der besoldungsberechtigten Person entspricht. Die Beträge sind in der Anlage 6 ausgewiesen.

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