Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin, den Vizepräsidenten oder den Vizepräsidentinnen und den Schriftführern oder den Schriftführerinnen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1 Konstituierung§ 3 Sitzungen des Präsidiums →