Jurafuchs

§ 21

LTG SL
Ersuchen um Rechts- und Amtshilfe
Untersuchungsausschüsse
Stand 1973-06-20
Beim Ersuchen um Rechts- und Amtshilfe zur Vernehmung von Zeugen oder Zeuginnen oder Sachverständigen sind die an den Zeugen oder die Zeugin oder den Sachverständigen oder die Sachverständige zu richtenden Fragen zu verdeutlichen. Dem Ersuchen ist eine schriftliche Fassung des Untersuchungsauftrages sowie ein kurzer Bericht über den bisherigen Verlauf der Untersuchung beizufügen.

Meine Notizen

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