Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden auf die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht gewählt.
Art. 19
LandeswahlgesetzWahlrechtsgrundsätze und Wahldauer
Grundsätze für die Wahl der Abgeordneten
Stand 2002-07-05