Wahlvorschläge können von politischen Parteien und sonstigen organisierten Wählergruppen eingereicht werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 22 WählbarkeitArt. 24 Beteiligungsanzeige →